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Regeln für Osterfeueraktivitäten im hohen Norden

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Osterfeuer in Cuxhaven 2016

Auch dieses Jahr werden viele Cuxhavenerinnen und Cuxhavener sowie ihre Gäste den Frühling mit einem traditionellen Osterfeuer begrüßen. Damit die Freude ungetrübt bleibt und niemand zu Schaden kommt, muss der Veranstalter einige Vorschriften und Regeln beachten.

Das Abbrennen eines Osterfeuers ist schriftlich bei der Stadt Cuxhaven, Abteilung Brand- und Katastrophenschutz, Grandauerstraße 2, 27472 Cuxhaven, anzuzeigen. Dies kann formlos unter Angabe des Veranstaltungsdatums, Verantwortlichen, Veranstaltungsort und der Rechnungsanschrift oder mit dem Anzeigeformular der Stadt Cuxhaven erfolgen. Anmeldeschluss ist der 11.03.2016.
 
Für die Prüfung und Bescheidung erhebt die Stadt Cuxhaven eine Gebühr in Höhe von 23,00 Euro. Der Bescheid enthält Auflagen zur Durchführung, die unbedingt beachtet werden müssen. So sind nur traditionelle Osterfeuer (Brauchtumsfeuer) zulässig, d. h. die Veranstaltungen müssen öffentlich zugänglich sein. Das Abbrennen eines Feuers ausschließlich im privaten Kreis gilt als illegale Abfallverbrennung, die zu einem kostenpflichtigen Feuerwehreinsatz und einem Ordnungswidrigkeitenverfahren führen kann. Es dürfen nur Sträucher, Äste, Zweige und andere pflanzliche Rückstände als Osterfeuer verbrannt werden. Die Menge des Materials darf 150 m3nicht überschreiten. Nichtverbrannt werden dürfen Abfälle, die nicht rein pflanzlich sind, z. B. Haus- und Sperrmüll, gebeiztes oder gestrichenes Holz, Kunststoffe, Bauschutt, Reifen und Altöl.

Das Abbrennen ist ab Ostersamstag bis Ostermontag zulässig. Das Feuer muss innerhalb weniger Stunden (i. d. R. von Einbruch der Dämmerung bis Mitternacht) vollständig abgebrannt sein.       
Am Karfreitag dürfen keine Osterfeuer durchgeführt werden.

Folgende Mindestabstände sind einzuhalten

zu unbewohnten Gebäuden und Bäumen 50 m
zu bewohnten Gebäuden, Reetdachhäusern, Wäldern, Freileitungen, öffentlichen Verkehrsflächen 100 m                                  
zu Krankenhäusern und Schulen 300 m

Das für das Osterfeuer bestimmte Material darf frühestens 14 Tage vor dem Abbrennen zusammengetragen werden. Es ist dafür zu sorgen, dass Tiere, die evtl. Unterschlupf gefunden haben, nicht zu Schaden kommen können. Daher darf das Brennmaterial erst am Tag der Veranstaltung auf der Feuerstelle aufgeschichtet werden. Aufgrund des Anstiegs der Zahl der angezeigten Brauchtumsfeuer und der Zunahme von Anwohnerbeschwerden werden Prüfungen über die Einhaltung der Vorschriften und Kontrollen der Brennplätze im Vorwege und während der Osterfeiertage erfolgen.

Weitere Auflagen sind dem Merkblatt der Stadt Cuxhaven zur Durchführung eines Osterfeuers zu entnehmen. Zu finden unter www.cuxhaven.de  (Rathaus-Verwaltung-Formularpool).

Weitere Fragen zum Thema Osterfeuer werden unter der Rufnummer 04721 / 700 – 812  beantwortet. Während der Feiertage erreichen Sie in dringenden Fällen die Berufsfeuerwehr unter 04721 / 728 – 0.

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